Holzschutzanforderungen

Verbautes Holz kann unterschiedlich stark von schädlichen Pilzen oder Insekten bedroht sein. Das hängt vom Einsatzort und damit von der Holzfeuchte ab. Wie welches Holz in welcher Funktion eingesetzt werden darf und wie es ggf. zusätzlich schützend zu behandeln ist, ist in der Norm DIN 68 800 geregelt.

DIN 68 800

Entsprechend ihrer Einbausituation sind Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen einer Gebrauchsklasse (GK) zugeordnet (in einer früheren Fassung der Norm sprach man von "Gefährdungsklassen"). Für die Zuordnung zu einer Gebrauchsklasse sind die Holzfeuchte im Gebrauchszustand und die allgemeinen Gebrauchsbedingungen entscheidend (siehe nachfolgende Tabelle).

Holz Gebrauchsklassen nach DIN 68 800

Gebrauchsklassen (GK) nach DIN 68 800

GebrauchsklassenBedingung Beispiel
GK 0:keine Gefährdung trocken u=ständig <20% Parkett im Wohnraum
GK 1:Insekten trocken u=ständig <20% Sparren in offenen unbeheizten Dächern
GK 2:Pilze gelegentlich feucht, u= >20% überdachte Außenbauteile
GK 3.1:Auswaschung gelegentlich feucht, u= >20% bewitterte Stützen, Terrassendielen
GK 3.2:Auswaschung häufig feucht, u= >20% Balkonbalken, Terrassendielen
GK 4:Modefäule vorwiegend feucht, u= >20% Erdkontakt, Palisaden
GK 5:Meeresschädlinge ständig feucht, u= >20% Kaianlagen

Dauerhaftigkeitsklassen nach DIN 68 800

Klasse Definition nach DIN EN350-2 Lebenserwartung bei gemäßigtem Klima Holzarten
1 Sehr dauerhaft > 25 Jahre (1) Billinga, Ipe, Teak, (1-2) Robinie, Massaranduba
2 Dauerhaft 15 – 25 Jahre (2) Eiche, Bangkirai
3 Mäßig dauerhaft 10 – 15 Jahre (3) Nussbaum, Douglasie (3-4) Kiefer, europ. Lärche
4 Wenig dauerhaft 5 – 10 Jahre (4) Fichte, Tanne, Hemlock
5 Nicht dauerhaft < 5 Jahre (5) Bi, Bu, Erle, Esche, Ahorn

Zur Dauerhaftigkeit heimischer Holzarten

Für im Außenbereich verbautes Holz wie Terrassendielen wurde festgestellt, dass die in Gebrauchsklasse 4 ermittelten Dauerhaftigkeitsklassen nach EN 350-2 nicht mit den Dauerhaftigkeitsklassen in Gebrauchsklasse 3 korrespondieren.

Das bedeutet, dass "das Kernholz von sibirischer Lärche ohne zusätzliche Holzschutzmaßnahme in GK 3.1 eingesetzt werden darf, unabhängig davon, dass es nur in Dauerhaftigkeitsklasse 3-4 eingestuft ist, da hierfür eine ausreichende Dauerhaftigkeit anzunehmen ist. Bei einer Rohdichte > 700kg/m3 darf es auch in GK 3.2 eingesetzt werden (...)".

Also können Terrassenbeläge mit tragender Funktion nunmehr in Lärche/Douglasie ausgeführt werden. Nach der DIN 68800 sind bei Terrassendielen mit tragender Funktion (z. B. Balkon, ab Aufständerung von 50cm Höhe) bauliche Holzschutzmaßnahmen für die Unterkonstruktion erforderlich. Hier gilt: Hölzer, die nicht vertikal stehen, sollen oberseitig abgedeckt werden. Dies kann z.B. mit einer Blechabdeckung auf strukturierter Trennlage oder einer UV-beständigen und mind. 1,5 mm dicken Kunststoffbahn erfolgen.